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Umwidmungsverfahren
Begriffsklärung / Glossareintrag:
Das Umwidmungsverfahren ist eine Gemeindeverordnung unter Aufsicht der Landesregierung, welche die fachliche und rechtliche Prüfung der geplanten Umwidmung in Übereinstimmung mit dem Raumordnungsgesetz vornimmt. Die Umwidmung erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss, es besteht kein Rechtsanspruch auf Umwidmung.
Siehe auch:Flächenwidmungsplan / Örtliche Raumordnung Bebauungsplan