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de-minimis
Begriffsklärung / Glossareintrag:
De-minimis Förderungen sind eine spezielle Art von Förderungen, die aufgrund der geringen betraglichen Höhe keine wettbewerbsverzerrenden Effekte nach sich ziehen und daher erlaubt sind. Die Gesamthöhe aller einem Unternehmen gewährten "De-minimis"-Förderungen darf innerhalb eines Zeitraumes von 3 Wirtschaftsjahren den Betrag von € 200.000,- (barwertmäßig) nicht überschreiten.